PFLEIDERER + GNAMM

kompetenter Ansprech­partner für Ihre rechtlichen Fragen

PFLEIDERER + GNAMM

persönlicher, fachkundiger und vertrauens­voller Umgang

die Kanzlei

Umfassende Rechts­beratung + kreative Lösungs­konzepte

Geht es auch Ihnen so, dass Sie aktuell mit einem Rechtsstreit oder Konflikt belastet sind, der personelle und finanzielle Ressourcen aufzehrt? Oder sind es interne Geschäftsprozesse, die einfach nicht rund laufen wollen?

Wenn ein Ausweg fehlt, gehen Fähigkeiten verloren. Gleichgültig, ob Sie anwaltliche Vertretung, Beratung oder konstruktive Konfliktlösungs­unterstützung suchen, wir (Susanne Pfleiderer + Peter Gnamm) sind Ihre Partner und nehmen Ihnen die aktuelle Belastung ab. Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert und führen Sie sicher und fachkundig durch die Herausforderungen des Einzelfalls.

  • Kurze Reaktionszeiten und direkte Kommunikations­wege
  • Mediation zur Konfliktlösungs­­unterstützung
  • Standort in zentraler Lage, direkt im Zentrum von Baden-Baden
Bankrecht
Wir beraten und vertreten Bankkunden, Sicherungsgeber (z.B. Bürgen) und Kreditinstitute und unterstützen Unternehmer in komplexen Restrukturierungs- oder Sanierungsprozessen, einschließlich der Entwicklung neuer Finanzierungskonzepte.
Sie sind Opfer von Internet-Betrügern geworden und Ihr Konto wurde leergeräumt? Gehören Sie zu den Betroffenen, in denen die immer raffinierter vorgehenden Täter ein Zweitgerät registriert oder ihre Karte auf dem betrügerischen Endgerät digitalisiert haben? Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen im Online-Banking (Phishing, Pharming, Social Engineering, Formjacking) und bei Missbrauchstatbeständen im Kartengeschäft.
Ein eigenes Bankkonto, über das der Zahlungsverkehr unbar abgewickelt wird, ist heute nicht mehr wegzudenken. In Zusammenhang mit der Kontoführung können komplexe Rechts- und Haftungsfragen auftreten, z.B. im Überweisungs- oder Lastschriftverkehr, Mit unserer speziellen Expertise unterstützen wir in allen Fragen der Kontoführung, des Zahlungsverkehrs, der Wirksamkeit von Entgeltklauseln im Bankverkehr.
Wir unterstützen mit unserer speziellen Expertise Unternehmer vor und in der Krise. Wir überprüfen mit Ihnen das bestehende Geschäftsmodell und übernehmen die Verhandlungen mit Gläubigern mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung, so dass am Ende ein Paket geschnürt wird, dass Sie stemmen können. Gleichzeitig entwickeln wir mit Ihnen neue Unternehmens- und Finanzierungskonzepte einschließlich der Suche nach neuen Finanzierungspartnern.

Gelingt eine Sanierung oder Restrukturierung nicht, so leisten wir Hilfestellung bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen und übernehmen die Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter, u.a. bei der Auswahl geeigneter Instrumente, wie Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung oder Herauskauf von Assets und Gründung einer Auffanggesellschaft. Wir achten auf eine bestmögliche Verwertung von Sicherheiten, übernehmen die Verhandlungen mit Kreditinstituten und Sicherungsnehmern und begleiten Geschäftsführer in allen relevanten Fragen.
Das Verbraucherkreditrecht ist durch Vorgaben und Richtlinien der EU einem ständigen Wandel unterworfen. Dies führt zu enormen Anforderungen an die Kreditwirtschaft und zu Unsicherheiten auf Seiten der Kreditnehmer.

Gerade im Bereich von Vorfälligkeitsentschädigung oder Fragen zur Ordnungsmäßigkeit von Widerrufsbelehrungen sind vertiefte Kenntnisse im Bankrecht erforderlich und wir bieten Kreditnehmern und Kreditgebern eine kompetente und bedürfnisorientierte Beratung an und begleiten Sie sicher durch gerichtliche Auseinandersetzungen. Dies gilt gleichermaßen für Allgemeine Verbraucherkredite, für Autofinanzierungen oder für Baufinanzierungen.
Wir setzen Ihre Schutzrechte als Verbraucher durch, wenn Sie sich bei Kapitalanlagen aus dem Bereich des „grauen Kapitalmarkts“ übervorteilt fühlen. Meist handelt es sich um Geldanlagen, die über Vermittler vertrieben worden sind. Wir lassen uns nicht abschrecken, wenn Ihr Gegner die Rechtsverfolgung durch komplizierte Gestaltungen mit Auslandsbezug erschweren will.

Aktuell verfolgen wir die Rückabwicklung von sogenannten Genussrechten der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG (ThomasLloyd Global High Yield Funds), jetzt „umgewandelt“ in B-Aktien der CT Infrastructure Holding Ltd.
Wir beraten Sparkassen und deren Entscheidungsträger in Fragen des öffentlichen Organisationsrechts, in Governancefragen und zur Prävention gegenüber strafrechtlichen Risiken.
Erbrecht
Wir stellen sicher, dass Ihre individuelle Vorstellung von Nachfolge- und Vermögens­planung umgesetzt wird und unterstützen Sie bei der Erstellung und Gestaltung von Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsregelung oder Patientenverfügung. Erben und Erbengemeinschaften unterstützen wir bei der Nachlassabwicklung gegenüber Banken und Versicherungen.
Das Thema Nachfolge ist sensibel und bedarf genauer Überlegung – bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung beraten wir Sie individuell und berücksichtigen Ihre persönlichen Vorstellungen.

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie gezielt und verbindlich festlegen, wie Ihr Vermögen weitergegeben wird. Die Niederlegung eines letzten Willens verhindert, dass die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt.

Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Die geeigneten Regelungen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen.

Zum Schutz gegen Verlust, Fälschung oder Vernichtung kann das handschriftliche Testament in amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht gegeben werden. Das notarielle Testament wird beim Notar in einer öffentlichen Urkunde errichtet und kommt automatisch in amtliche Verwahrung.

Ein Erbvertrag muss zwingend beim Notar beurkundet werden und bindet die beteiligten Personen an die getroffenen Verfügungen.

Verfügungen von Todes wegen bewirken eine eindeutige Erbeinsetzung von Kindern, Enkeln und weiteren Begünstigten wie Vermächtnisnehmern und können Regelungen zum Pflichtteilsrecht über sog. Pflichtteilsklauseln enthalten.
In diesen Fällen sind Nachlassregelungen besonders wichtig, da die gesetzliche Erbfolge zu ungerechten und ungewollten Ergebnissen führt.

In Patchwork-Familien, wo jeder Partner vielleicht Kinder aus früheren Partnerschaften mitbringt und es noch eigene gemeinsame Kinder gibt, kann nur ein Testament die komplexe Erbfolge zufriedenstellend regeln und die gewünschte Verteilung des Nachlasses gewährleisten.

Kinderlose Ehepaare haben oft die Vorstellung, dass das in der Ehe erworbene Vermögen vollständig auf den überlebenden Ehegatten übergeht. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn ohne testamentarische Verfügung, sind auch Eltern oder Geschwister am Nachlass beteiligt. Trotz einer Nachlassregelung können Pflichtteilsansprüche der Eltern bestehen.

Unverzichtbar ist ein Testament auch bei unverheirateten Paaren, da hier die gesetzliche Erbfolge besonders unzureichend ist, um den Partner und die gemeinsamen Kinder entsprechend abzusichern. Gibt es keine letztwillige Verfügung, so erbt der Partner im schlimmsten Fall nichts und eine Erbgerechtigkeit tritt nicht ein.
Eine Testamentsvollstreckung gewährleistet, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie es im Testament festgelegt ist. Sie hilft, Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Vermögenswerte werden effizient verteilt und mögliche Verbindlichkeiten erfüllt.

Wenn Sie also überlegen, eine Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament anzuordnen, z.B. weil Ihr Vermögen kompliziert strukturiert ist, weil Ihre Kinder noch minderjährig sind, Sie in einer Patchwork-Familie leben oder ein Auslandsbezug besteht und Sie die Vereinfachung der Nachlassabwicklung sicherstellen wollen, unterstützen wir Sie als Testamentsvollstrecker (AGT und DVEV) mit unserem spezifischen Know-how. Fühlen Sie sich angesprochen?

Schließlich ist der Nachlass das, was Sie sich im Laufe Ihres Lebens erworben haben. Da macht es Sinn, die Nachlassabwicklung oder ggf. eine Dauervollstreckung in kompetente Hände zu legen. Gerne beraten wir Sie!
Es kann ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein längerer Krankenhausaufenthalt oder eine andere Ausnahmesituation können dazu führen, dass man nicht mehr für sich selbst handeln kann. Gibt es für diese Fälle keine Regelung, so erfolgt die Bestellung eines amtlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht. Wir unterstützen Sie dabei, Sicherheit für den Ernstfall zu schaffen.

Über eine Vorsorgevollmacht können Sie Ihre Kinder oder andere vertraute Personen für vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten bevollmächtigen, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sorgen können. Eine umfassende Vorsorgevollmacht gilt auch für den Fall, dass Sie aufgrund Gebrechlichkeit, einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

An dieser Stelle wird oft die Frage gestellt, ob es nicht auch ein Musterformular aus dem Internet tut. Viele Aspekte werden in diesen Mustern nicht berücksichtigt, schließlich ist es ein allgemeiner Vordruck, der auf jeden beliebigen Fall abgestellt ist und den Vorstellungen des Vollmachtgebers, auch hinsichtlich des Verhältnisses zu dem oder den Bevollmächtigten nicht Rechnung trägt.
Anders als die Vorsorgevollmacht, richtet sich die Patientenverfügung an behandelnde Ärzte oder Krankenhäuser, bestimmte Heilbehandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, auch wenn dadurch das eigene Leben verkürzt wird. Insbesondere wenn – allgemein gesprochen – lebensverlängernde Maßnahmen nicht erwünscht sind, macht eine Patientenverfügung Sinn. Sie tun sich schwer damit, konkrete Regelungen zu finden? Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne weiter.

Dabei ist es wichtig, auf allgemeine Formulierungen zu verzichten und möglichst konkret zu beschreiben, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche der Verfasser in diesen Situationen hat. Die Anforderungen der Rechtsprechung an wirksame Patientenverfügungen, sind in den letzten Jahren gewachsen, so dass ältere Patientenverfügungen die heutigen Voraussetzungen oft nicht mehr erfüllen und im Ernstfall nicht beachtet werden.

Auch hier gilt: Mustervordrucke aus dem Internet bilden die spezifischen Behandlungswünsche und die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an konkrete Formulierungen in der Regel nicht ab. Dem Willen des Verfassers wird dann im Ernstfall nicht entsprochen.
Erben oder Erbengemeinschaften sind häufig damit überfordert, eine zielführende Nachlassabwicklung mit Banken und Versicherungen durchzuführen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich und der damit verbundenen Fachkompetenz, unterstützen wir Erben effizient und regeln formale und bürokratische Prozesse für sie. Auch der Umgang mit dem Nachlassgericht, die kompetente Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und eine Vertretung im Erbscheinsverfahren kann die Nachlassabwicklung entscheidend beeinflussen.
Hinterlässt der Erblasser aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder einer Verfügung von Todes wegen mehrere Erben, so entsteht zwischen den Miterben eine Erbengemeinschaft und der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft und nicht immer besteht Einvernehmen zwischen den Miterben, wie das Erbe auseinandergesetzt werden soll.

Wir beraten und vertreten einzelne Miterben in Erbstreitigkeiten und bieten alternativ für Erbengemeinschaften eine konstruktive Streitbeilegung mit Hilfe eines Mediationsverfahrens an. In einer Erbengemeinschaft können zahlreiche, unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen und für erhebliches Konfliktpotential sorgen. Auch hocheskalierte Konflikte zwischen Miterben können durch ein Mediationsverfahren im allseitigen Interesse beigelegt werden.
Sie möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergeben durch eine Schenkung? Wir prüfen für Sie die richtige Ausgestaltung und zeigen Ihnen verschiedene Optionen auf.

Dies bietet sich insbesondere an, wenn Steuerfreibeträge individuell ausgenutzt werden sollen, denn eine vorausschauende Familienplanung kann die Steuerlast im Erbfall deutlich mindern.

Deshalb ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine lebzeitige Weitergabe von Vermögen innerhalb der Familie Sinn macht oder ob der Erblasser sich den Zugriff auf sein gesamtes Vermögen erhalten möchte, um eine gute Altersvorsorge und notwendige Pflege zu gewährleisten. Reichen Rente und Pflegeversicherung nicht aus, um Pflegekosten zu decken, so kann der Sozialhilfeträger unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Rückabwicklung der Schenkung verlangen.
Stiftungen
Die Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, ist eine Lebensentscheidung. Mit der Gründung einer Stiftung können Sie Ihr Lebenswerk und Ihren Namen erhalten und gleichzeitig Ihre persönlichen Ideen nachhaltig und dauerhaft verankern. Wir finden mit Ihnen die richtige Stiftungsform – selbständige Stiftung, Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds – und unterstützen Sie bei allen inhaltlichen und rechtlichen, steuerlichen und formalen Fragen.
Durch das sog. Stiftungsgeschäft errichtet der Stifter seine Stiftung. Er erklärt verbindlich, dass ein bestimmter Teil seines Vermögens auf Dauer der Erfüllung eines oder mehrerer von ihm vorgegebenen Zwecken gewidmet wird und dass er eine selbstständige Stiftung errichten will. Die Organisation der Stiftung, also z.B. der Name und der Zweck der Stiftung, die Stiftungsorgane, die Höhe des Stiftungsvermögens oder die Verwendung der Erträge, ist in der Stiftungssatzung geregelt. Bei der Abfassung der Stiftungssatzung unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung.
Wer mit einer Stiftung die eigenen Ziele und Ideen unsterblich machen und sicherstellen möchte, dass diese über den Tod hinaus berücksichtigt werden, kann eine Stiftung von Todes wegen durch Anordnung im Testament errichten. Dabei kann es sich sowohl um eine gemeinnützige Stiftung, eine Verbrauchsstiftung oder eine Familienstiftung zur Absicherung von Angehörigen handeln.

Der einzige Unterschied zum Stiftungsgeschäft unter Lebenden ist die Errichtung der Stiftung durch letztwillige Verfügung, mit der die Stiftung als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt wird. Meist wird in diesen Fällen Testamentsvollstreckung angeordnet und der Testamentsvollstrecker mit der Errichtung der Stiftung betraut.

Der dauerhafte Erhalt des Vermögens und die nachhaltige Förderung der gewünschten Stiftungszwecke sowie die damit einhergehende steuerliche Gestaltung sind Hauptmotive für die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen.

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Gestaltung und Wahl der Stiftungsform sowie bei allen inhaltlichen und formalen Fragen.
Eine Stiftung muss aktiv geführt werden, um ihre Zwecke bestmöglich zu erfüllen. Dazu gehört ein effizientes Fundraising, eine gezielte Mittelverwendung, die richtige Besetzung der Gremien oder eine wirkungsorientierte Anlagestrategie. Bei Bedarf nehmen wir Ihnen die Verwaltung der Stiftung ab und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Stiftungskonzept und Stiftungsmanagement.
Nicht jeder Stifter ist in der Lage, seine Stiftung selbst zu verwalten und das operative Geschäft eigenständig abzuwickeln. Mit dem Angebot der externen Rechtsabteilung bieten wir ein umfassendes Beratungskonzept und ein professionelles Vertragsmanagement speziell für Stiftungen und Non-Profit-Organisationen.

Auf der Basis langjähriger Erfahrung im Bereich Stiftungen national/international schnüren wir mit Ihnen ein individuelles Servicepaket, begleiten Sie bei Verhandlungen mit Partnern und Dienstleistern und übernehmen die rechtssichere Vertragsgestaltung in deutscher und englischer Sprache sowie die Optimierung der damit verbundenen Geschäftsprozesse.
Immobilienrecht
Wir beraten Sie rund um Ihre Immobilie und klären alle relevanten Fragen zu Grundstücks- oder Wohnungs­eigentum, Rechten an Grund­stücken und zum Grund­buchrecht.
Wir begleiten Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie und übernehmen die komplette Kaufvertragsabwicklung. In Abstimmung mit dem Notar wird Ihr Grundstückskaufvertrag in Ihrem Sinne gestaltet und geprüft. Bei Bedarf klären wir auch Fragestellungen im Rahmen einer Finanzierung oder Belastung des Grundstücks. Die Betreuung ausländischer Investoren und die Verhandlungsführung in Englisch ist fester Bestandteil unserer Dienstleistung.
Wir unterstützen Sie bei Immobilienfinanzierungen und suchen über unser weitreichendes Netzwerk den richtigen Finanzierungspartner. Gleichzeitig informieren wir uns für Sie über bestehende Belastungen, wie Grundschulden, Hypotheken, Erbbaurechte o.a.
Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen in Zwangs- und Teilungsversteigerungsverfahren und führen Verhandlungen mit anderen Beteiligten. Dies gilt insbesondere für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Mediation
Ich will dazu beitragen, dass Konflikte schnell und sicher gelöst werden. Ressourcen wie Zeit, (emotionale) Energie und finanzielle Mittel werden bestmöglich genutzt. Effiziente Konfliktlösung sorgt dafür, dass Mitarbeiter und Kunden gebunden werden. Mein Ziel ist es, Konflikte in eine Gelegenheit zur Stärkung und Weiterentwicklung umzuwandeln.

Hier finden Sie mein Mediations-Angebot (Link:: Website)
Kosten

Honorar

Wir analysieren den jeweiligen Sachverhalt und erötern mögliche Handlungsalternativen mit Ihnen. Wir überprüfen die Eintrittspflicht Ihrer Rechtschutzversicherung oder übernehmen ggfs. die Kontaktaufnahme zu gewerblichen Prozessfinanzierern.

Je nach Ergebnis legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, ob eine streitige Auseinandersetzung, eine kooperative Vorgehensweise oder der Eintritt in ein Mediationsverfahren der richtige Weg ist.

Grundsätzlich hängt die Art der Abrechnung von Ihrem Anliegen ab. Je nach Sachverhalt vereinbaren wir:

  • eine Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • ein Stundenhonorar nach vorheriger Vereinbarung
  • die Abrechnung einer Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (maximal 190 EUR zzgl. MwSt.)
Susanne Pfleiderer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkt­recht, Wirtschafts­mediatorin

Susanne Pfleiderer

"Ich möchte MandantInnen und Konfliktparteien individuell betreuen und praxisnahe Lösungen basierend auf Ihren Bedürfnissen und Zielen finden. Es ist mir wichtig, auf Anfragen von MandantInnen zeitnah zu reagieren. Mit Engagement und Fachkompetenz begleite ich Sie durch den gesamten Prozess, um auch komplexe Fälle erfolgreich bis zum Abschluss zu führen.

Meine besondere Stärke liegt in der Erstellung von Nachfolge- und Vorsorgeregelungen, der Betreuung von Erben und Erbengemeinschaften und der Unterstützung von Unternehmern, Kommunen sowie Miteigentums- oder Erbengemeinschaften bei Konfliktlösung und -vermeidung. Dazu gehört auch die bestmögliche Vertretung in anspruchsvollen Restrukturierungen."

Seit Januar 2012 arbeitet Susanne Pfleiderer als selbständige Rechtsanwältin und Mediatorin in ihrer eigenen Kanzlei, seit 2017 in Partnerschaft mit Peter Gnamm. Zuvor war sie drei Jahre als freie Mitarbeiterin in einer mittelständischen Anwaltskanzlei und elf Jahre als Syndikus der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau tätig.
Rechtsanwalt

Peter Gnamm

"Ich will dazu beitragen, die Komplexität der Sachverhalte auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Das Wesentliche muss knapp und übersichtlich herausgearbeitet werden. Ich will die Sachen möglichst zielstrebig auf den Punkt bringen. Die Lösungsvorschläge müssen rechtlich fundiert, aber auch praxisorientiert und vor allem verständlich sein."

Peter Gnamm berät und vertritt überwiegend Banken und Sparkassen.

Bis zu seinem Eintritt in die Kanzlei war Peter Gnamm über viele Jahre Leiter der Rechtsabteilung des Sparkassenverbands Baden-Württemberg und Mitautor eines Kommentars zum Sparkassenrecht.
Peter Gnamm